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Zitatensammlung
Teil 2b: aus dem qor'ān
SURE 2, 'ejāt 275-286
el-beqerāh ~ DIE KUH
geoffenbart zu Medina
2,275
Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Scheitān mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: „Kauf ist das gleiche wie Zinsnehmen.” 'Allāh hat den Kauf erlaubt, das Zinsnehmen jedoch verboten. Wer also eine Ermahnung von seinem Herrn erhält und dann verzichtet, dem soll's Vergangene verbleiben; und seine Sache liegt bei 'Allāh. Die aber rückfällig werden, sie sind Bewohner des Feuers, drin sie verharren müssen.
2,276
'Allāh mindert den Zins und mehrt die Almosen. Und 'Allāh liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger ist, ein Erzsünder.
2,277
Gewiss, die da glauben und Gutes tun und das Gebet verrichten und die Zakāt zahlen: ihr Lohn ist bei ihrem Herrn; keine Furcht soll über sie kommen, und sie sollen nicht trauern.
2,278
Ihr, die ihr glaubt! Fürchtet 'Allāh und verzichtet auf ausstehenden Zins, so ihr Gläubige seid.
2,279
Tut ihr es nicht, dann sei euch Krieg erklärt von 'Allāh und Seinem Gesandten. Bereut ihr jedoch, so sollt ihr euer Kapital zurückerhalten.¹ Tuet kein Unrecht, auf dass ihr kein Unrecht erleidet.
2,280
Und wenn [d]er [Schuldner] in Schwierigkeiten ist, dann Aufschub bis zur Besserung der Verhältnisse. Erlasst ihr es aber als Almosen: besser für euch, so ihr's nur wüsstet.
2,281
Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu 'Allāh zurückkehren müsst; alsdann erhält jedes seinen Lohn nach Verdienst, und es soll ihnen kein Unrecht geschehen.
2,282
Ihr, die ihr glaubt! Nehmt ihr ein Darlehen auf bestimmte Frist, so schreibt es auf. Ein Schreiber schreib's vor euch getreulich auf; und kein Schreiber weigere sich zu schreiben, hat ihn ja 'Allāh gelehrt. Er schreibe denn, und der Schuldner diktiere; und er fürchte 'Allāh, seinen Herrn, und lasse nichts weg. Ist der Schuldner aber geistig oder körperlich schwach oder unfähig zu diktieren, so diktiere sein Beistand für ihn in Gerechtigkeit. Und nehmt eurer Männer zwei zu Zeugen; und sind zwei Männer nicht verfügbar, dann seien es ein Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, sodass, wenn eine der beiden irrt, die andere sie erinnern kann. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht es nicht, es niederzuschreiben, ob's klein oder gross ist, mitsamt der Frist. Dies ist für euch gerechter vor 'Allāh und bestätigt das Zeugnis besser und hütet euch sicherer vor Zweifeln. Ist aber vorhanden die Ware und ihr übergebt sie von Hand zu Hand, dann begeht ihr kein Unrecht, wenn ihr nichts aufschreibt. Aber nehmt Zeugen, wenn ihr handelt; und weder Schreiber noch Zeugen drohe ein Nachteil. Tut ihr nicht so, ist's Ungehorsam. Und fürchtet 'Allāh, denn 'Allāh lehrt euch, und alle Dinge kennt 'Allāh.
2,283
Und wenn ihr auf Reisen seid und keinen Schreiber findet, soll ein Pfand zur Verwahrung [gegeben werden]. Und falls einer von euch dem andren etwas anvertraut, gebe es der, dem's anvertraut ist, wieder zurück und fürchte 'Allāh, seinen Herrn. Und unterdrücket das Zeugnis nicht. Wer es unterdrückt, gewiss, dessen Herz ist böse; und 'Allāh weiss, was ihr tut.
2,284
Des 'Allāh ist, was in den Himmeln und auf Erden west; und ob ihr kündet, was in euren Seelen ist, oder es verschweigt: zur Rechenschaft dafür wird 'Allāh euch ziehn; dann vergibt Er, wem Er will, und straft, wen Er will; und aller Dinge mächtig ist 'Allāh.
2,285
Dieser Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt wurde, und [ebenso] die Gläubigen: sie alle glauben an 'Allāh und Seine Engel und Seine Schriften und Seine Gesandten und unterscheiden nicht zwischen Seinen Gesandten. Und sie sprechen: „Wir hören und gehorchen. Uns Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist die Heimkehr.”
2,286
'Allāh belastet niemanden über Vermögen. Ihm wird, was er verdient, und über ihn kommt, was er verschuldet hat. „Unser Herr, strafe uns nicht, wenn wir uns vergessen oder vergangen haben! Unser Herr, bürde uns keine Verantwortung auf, wie Du sie jenen vor uns aufgebürdet hast! Unser Herr, lass uns nicht tragen, wozu unsre Kraft nicht ausreicht, und vergib uns und verzeihe uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Meister. Und hilf uns wider das Volk der Ungläubigen.”

K O M M E N T A R
1 Die el-'ejāt er-ribāh (Verse 275-280) gehören zu den zuletzt geoffenbarten Passagen des qor'an.
nach «Der Koran» und Koran Übersetzung
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit780030047a.htm