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Zitatensammlung
Teil 2b: aus dem qor'ān
SURE 2, 'ejāt 177-194
el-beqerāh ~ DIE KUH
geoffenbart zu Medina
2,177
Tugend, nicht darin besteht sie, dass ihr euer Antlitz nach Osten oder nach Westen kehrt. Wahrhaft gerecht ist vielmehr, wer an 'Allāh und den Jüngsten Tag glaubt und an die Engel und die Schrift und an die Propheten; und wer aus Liebe zu Ihm Geld ausgibt für Angehörige und Waisen, Arme und Reisende, Bettler und Gefangene; und wer das Gebet verrichtet; und wer die Zakāt [Steuer] entrichtet; und die, welche ihr gegebenes Versprechen halten und in Armut, Krankheit und Krieg standhaft sind: sie sind's, die redlich Bewährten, die Gottesfürchtigen.
2,178
Ihr, die ihr glaubt! Euch ist Abgeltung für die Ermordeten in rechtem Mass vorgeschrieben: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Der aber, dem von seinem Bruder verziehen wird, zahle bereitwillig ein angemessenes Blutgeld. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.
2,179
Leben liegt im Abgelten für euch,¹ ihr Leute von Verstand, dass ihr Sicherheit findet.
2,180
Vorgeschrieben ist euch: wenn einem von euch der Tod naht und er Vermögen hinterlässt, so lege er Eltern und nahen Verwandten das Handeln nach Billigkeit ans Herz; dies ist Verpflichtung dem Gottesfürchtigen.
2,181
Und wer's ändert, nachdem er's gehört - Schuld trifft die, welche es ändern. Allhörend ist 'Allāh und allwissend.
2,182
Wer aber vom Erblasser Parteilichkeit oder Unbill befürchtet und zwischen ihnen² Frieden stiftet, der begeht keine Sünde. Allverzeihend ist 'Allāh und allerbarmend.
2,183
Ihr, die ihr glaubt! Vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es den Menschen vor euch vorgeschrieben war, dass ihr euch schützt.
2,184
Abgezählte Tage! Wer von euch jedoch krank oder auf Reisen ist, [der faste] ebensoviele andre Tage. Und jene, die's nur schwerlich könnten, sollen sich lösen, indem sie einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut's zu seinem Besten. Fasten frommt euch, wenn ihr's recht begreift.
2,185
Der Monat Ramadān ist's,³ in welchem der Qor'ān herabgesandt ward als Rechtleitung den Menschen und klarer Beweis der Rechtleitung und Zeichen⁴. Wer von euch in diesem Monat zugegen ist, soll fasten während seines Verlaufs; ebensoviel andre Tage aber, wer krank oder auf Reisen ist. Erleichtert wünscht euch 'Allāh und nicht beschwert, und dass ihr die Zahl erfüllt und 'Allāh preist, dass Er euch recht geleitet hat. Und möget ihr dankbar sein.
2,186
Und wenn Meine Diener dich nach Mir fragen, [sprich]: „Ich bin nahe. Ich will dem Ruf des Rufenden antworten, sobald er Mich ruft. Auch sie sollen Meinen Ruf hören und an Mich glauben, dass sie den rechten Weg wandeln.”
2,187
Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens euren Frauen beizuwohnen. Sie sind euch Gewand, und Gewand seid ihr ihnen. 'Allāh weiss, dass ihr euch selbst Unrecht tatet.⁵ Doch hat Er Sich euch gnädig zugewandt und Erleichterung gewährt. So mögt ihr zu ihnen eingehn und nach dem trachten, was 'Allāh euch bestimmt hat; und esset und trinket, bis im Morgengrauen der weisse Faden vom schwarzen zu unterscheiden ist. Dann haltet streng das Fasten bis zur Nacht; und verkehrt nicht mit ihnen, solang ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die Schranken des 'Allāh, naht euch ihnen nicht. So macht 'Allāh Seine Gebote den Menschen deutlich, dass sie sicher werden gegen das Böse.
2,188
Und fresset einander nicht euren Reichtum in Falschheit, und trägt ihn nicht der Obrigkeit an, um wissentlich einen Teil des Reichtums anderer unrechtmässig zu fressen.
2,189
Sie fragen dich nach den Monden. Sprich: „Sie sind Mittel zur Messung der Zeit den Menschen und der Pilgerfahrt.” Und Tugend ist nicht, die Häuser [abergläubisch] von hinten zu betreten, sondern gerecht ist der Gottesfürchtige. So betretet eure Häuser durch die Türen und fürchtet 'Allāh, dass es euch wohlergehe.
2,190
Und bekämpft auf dem Pfad des 'Allāh, wer euch bekämpft, doch haltet Mass. Nicht liebt 'Allāh die Masslosen.
2,191
Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stosst, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben; denn Verführung⁶ ist schlimmer als Töten. Bekämpft sie jedoch nicht bei der heiligen Moschee, solang sie euch dort nicht angreifen. Greifen sie euch jedoch an, dann kämpt sie nieder. Das ist Vergeltung den Ungläubigen.
2,192
Lassen sie jedoch ab: allverzeihend ist 'Allāh und allerbarmend.
2,193
Und bekämpft sie, bis die Verfolgung aufhört und der Glaube 'Allāh zukommt. Und wenn sie damit aufhören, ist keine Feindschaft mehr erlaubt, ausser gegen die Ungerechten.
2,194
[Entweihung eines] Heiligen Monats [soll] im Heiligen Monat [vergolten werden]; und allen heiligen Dingen Vergeltung. Wer sich gegen euch vergeht, den straft für sein Vergehen in dem Masse, in dem er sich gegen euch vergangen hat. Und fürchtet Allāh und wisset, dass 'Allāh mit den Gottesfürchtigen ist.

K O M M E N T A R
1 indem sie Menschen vor der Blutrache bewahrt
2 den Erben
3 Die Offenbarung setzte im Ramadān, in der lailat el-qedr (~ Nacht der Bestimmung - vgl Sur.97), mit den ersten sechs Versen der 96.Sure ein.
4 el-forqān (~ das Entscheidungskriterium)
5 wörtl.: euch um dieses Recht betrogen hättet
6 zum Unglauben
nach «Der Koran» und Koran Übersetzung
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit780030027a.htm